DUITS REGELEMENT

DUITS REGELEMENT

Regeln von HSV „Haal op“ 01.01.2020

Jeder Angler muss im Besitz von einer gültigen Fangerlaubnis sein und sich mit gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Tageskarten oder Vereinsmitgliedschaften sind nicht übertragbar an andere Personen
Jeder Angler ist bei der direkten Aufforderung des Vorstandes oder Kontrolleurs verpflichtet seine gültige Tageskarte oder Mitgliedschaft vorzuzeigen.
Haal Op haftet nicht für Beschädigungen jeglicher Art, Verletzungen und Unfällen.
Fahrräder, Mofas und Roller müssen auf dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden.
Es ist strengstens verboten die Flora und Fauna das Gebäude sowie Eigentum von Haal Op zu beschädigen.
Abfälle und dergleichen müssen wieder mit nach Hause genommen werden.
Alkohol/Drogenkonsum, Lagerfeuer und laute Musik sind verboten.
Die Verwendung von Strandmuscheln ist untersagt.
Es sind nur Bivvy- Zelte/ Brollys mit 180° Öffnung erlaubt.
Wir bitten um angemessene Kleidung. Tragen von Bademode ist verboten.
Abhakmatte und Kescher sind Pflicht und sollen in dem Desinfektionsbad am Droomvijver eingetaucht werden.
Fangnetze sind verboten.
Es darf mit 2 Ruten mit jeweils 1 Montage/ Vorfach / Haken geangelt werden.
Wenn man seinen Angelplatz verlässt, müssen die Ruten reingeholt werden.
Geflochtene Hauptschnur ist verboten.
Nicht im Schilf und Seerosenfeld fischen.
Der Einsatz von Ködern mit Drillingen (max.3), Spinner, Blinker, Wobbler ist erlaubt.
Man darf nur gerade aus und max bis zur Mitte des Teiches werfen.
Wenn man mit schwimmenden/ treibenden Köder fischen will darf man dies nur mit einer Angel.
Unter 14 Jahren ist das angeln mit schwimmenden bzw. treibenden Köder verboten.
Carpcare (medizinische Versorgung für den Karpfen) ist Pflicht.
Die maximale Futtermenge pro Tag beträgt 1000g.
Spodrod ist erlaubt.
Fütterung mit Kartoffeln, Düngerarten wie Taubenkot und Fleischabfällen jeglicher Art ist verboten.
Futterboot ist auf dem Koumenvijver erlaubt.
Am Koumenvijver kann eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang gefischt werden.Nachtfischen verboten!
Angeln außerhalb er offiziellen Zeiten verboten.
Dem Vorstand von „Haal Op“ ist das Recht vorbehalten.


ES IST VERBOTEN FISCHE ZU TÖTEN UND MITZUNEHMEN, DIES WIRD STRAFRECHTLICH VERFOLGT!

Im Namen des Vorstandes wünschen wir Ihnen viel Spaß beim angeln.

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